10 Jan Alle Fragen und Antworten zur 0 Prozent Steuerregelung auf Photovoltaikanlagen
Posted at 09:17h
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Letztes Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Neben vielen anderen Beschlüssen sind Maßnahmen enthalten, die den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland weiter beschleunigen sollen. Dreh- und Angelpunkt soll der Wegfall der Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 sein.
Natürlich tauchen hier einige Fragen auf. Das Wichtigste haben wir zusammengefasst:
- Der Nullsteuersatz gilt bis zu einer Anlagengröße von 30 Kilowatt. Wenn die Anlage auf Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder sozialen Einrichtungen stehen soll darf sie auch größer sein.
- Auch Stecker-Solargeräte wie Balkonkraftwerke profitieren von der Regelung, allerdings nur wenn sie stationär (kein Inselbetrieb) genutzt werden.
- Der Zeitpunkt der Lieferung ist entscheidend. Da die Regelung ab 01.01.2023 gilt, greift diese auch für Anlagen die zwar vorher beauftragt, aber erst in 2023 geliefert werden.
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