Alle Fragen und Antworten zur 0 Prozent Steuerregelung auf Photovoltaikanlagen

Alle Fragen und Antworten zur 0 Prozent Steuerregelung auf Photovoltaikanlagen

Letztes Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Neben vielen anderen Beschlüssen sind Maßnahmen enthalten, die den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland weiter beschleunigen sollen. Dreh- und Angelpunkt soll der Wegfall der Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 sein.

Natürlich tauchen hier einige Fragen auf. Das Wichtigste haben wir zusammengefasst:

  • Der Nullsteuersatz gilt bis zu einer Anlagengröße von 30 Kilowatt. Wenn die Anlage auf Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder sozialen Einrichtungen stehen soll darf sie auch größer sein.
  • Auch Stecker-Solargeräte wie Balkonkraftwerke profitieren von der Regelung, allerdings nur wenn sie stationär (kein Inselbetrieb) genutzt werden.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung ist entscheidend. Da die Regelung ab 01.01.2023 gilt, greift diese auch für Anlagen die zwar vorher beauftragt, aber erst in 2023 geliefert werden.

Bestehen weitere Fragen?

-> Hier geht es zur offiziellen FAQ des Bundesministeriums.