Die Details des neuen Förderprogramms für Stromspeicher

Die Details des neuen Förderprogramms für Stromspeicher

Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Details des Förderprogramms für Batteriespeicher der Bundesregierung. Start war am 1. März 2016.

Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers durch einen zinsgünstigen Kredit
der staatlichen Förderbank KfW und durch einen attraktiven Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit. Hier hat sich zum bisherigen Programm, welches Ende 2015 auslief nicht viel geändert.

Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage, den Anschaffungskosten des
Speichersystems und dem Datum der Beantragung ab. Wird die Förderung bis zum 30.6.2016 beantragt, wird ein Viertel der anzurechnenden Kosten vom Staat bezuschusst. – Die Details finden Sie weiter unten in einer Tabelle zusammengefasst.

Bis Ende des Förderprogramms sinkt der Anteil des Zuschusses auf ein Zehntel. Dabei wird unterschieden, ob der Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert oder ob er zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet wird.

Profitieren können davon wie im letzten Programm, alle Anlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden. Der Fördersatz liegt während des ersten Halbjahrs 2016 bei maximal 500 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung, bei Nachrüstungen sind es maximal 550 Euro, da ein höherer Aufwand für den nachträglichen Einbau der Steuerungstechnik angenommen wird.

Der Fördersatz errechnet sich als anteilige Förderquote (je nach Antragsdatum gemäß oben stehender Tabelle) auf die maximal förderfähigen Kosten von 2.000 Euro (bei kombinierter Installation) bzw. 2.200 Euro (bei Speichernachrüstung) je Kilowatt Anlagenleistung.

Im zweiten Halbjahr 2018 beträgt die Förderung noch 200 Euro bzw. 220 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagenleistung.

Zu beachten ist hier ganz besonders:
Der leicht erhöhte Fördersatz gilt nur, wenn der Speicher mindestens sechs Monate oder noch später nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage nachgerüstet wird. Sind noch keine 6 Monate vergangen gilt der Fördersatz der Neuinstallation.

Zeitraum Förderfähiger Anteil
01.03.2016 – 30.06.2016 25 %
01.07.2016 – 31.12.2016 22 %
01.01.2017 – 30.06.2017 19 %
01.07.2017 – 31.12.2017 16 %
01.01.2018 – 30.06.2018 13 %
01.07.2018 – 31.12.2018 10 %

Unbedingt zu beachten ist! Das der Antrag für die Speicherförderung vor dem Speicherkauf gestellt werden muss! Bereits vorher geschlossene Leistungsverträge sind nicht förderfähig!

 

Bei ibeko solar erhalten Interessenten alle Informationen zu den Batteriemodellen, zur Speicherförderung sowie zur sonnenCommunity. Als sonnenBatteriecenter Süd stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.

Mehr Info gibt es bei der kfw Bank