EEG Novelle 2021 Photovoltaik

EEG Novelle 2021 Photovoltaik

Stromsteuer 2021 EEG Umlage

Gute Nachrichten für die Photovoltaik! Bisher waren Photovoltaikanlagen ab einer Nennleistung von 10 kWp anteilig EEG-Umlage-pflichtig. Das bedeutet: für jede aus der Solaranlage selbst verbrauchte Kilowattstunde muss der Anlagenbetreiber 40% der aktuell gültigen EEG-Umlage an den regional zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen.

Ein Beispiel für die EEG-Umlage 2020: Wer eine Anlage von 12 kWp installiert hat, und davon 4.000 kWh selbst verbraucht hat, musste dafür ca. 108 Euro* abführen. (*Basis EEG-Umlage 6,75 ct/kWh)

In der Konsequenz wurde Photovoltaikanlagen meist nur auf 9,9 kWp geplant, obwohl Dach und Strombedarf mehr hergegeben bzw. erfordert hätten.

Anhebung der kWp-Grenze

Damit ist jetzt Schluss – zumindest für Kleinanlagenbetreiber. Denn die 10kWp-Grenze wurde nun auf 30 kWp angehoben. Wer also ab 01.01.2021 eine Photovoltaikanlage mit mehr als 10 kWp installiert, bleibt von der EEG-Umlage befreit. Und nicht nur das: da die Novelle rückwirkend gilt, müssen auch Anlagenbetreiber, deren Solaranlage vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde, keine EEG-Umlage mehr abführen.

EEG 2021: So können PV-Anlage wieder freier geplant werden.

Dies insbesondere für alle interessant, die mit der Anschaffung eines Elektroautos liebäugeln oder bereits eines haben. Denn wer sein Elektroauto mit Solarstrom laden will – und das auch im Herbst oder Winter hinein, ist mit einer größeren Anlage gut beraten. Aber auch für alle, die ihr Heizsystem – z.B. eine Wärmepumpe – an die Photovoltaikanlage koppeln möchten, dürfen sich über diese Änderung freuen. Denn in Zeiten, zu denen die Heizung am meisten Energie benötigt, ist der Ertrag der Solaranlage in der Regel am geringsten. Hier hilft jedes Modul zusätzlich, um dies zu kompensieren.

Kann man Photovoltaikanlagen nachträglich erweitern?

Sicherlich ist es für viele Anlagenbetreiber gerade jetzt interessant, die Dimensionierung der Anlage zu überdenken und gegebenenfalls zu optimieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Nachrüstung mindestens 10 Module beträgt. Außerdem müssen weitere Gegegebenheiten geprüft werden, um eine Erweiterung vornehmen zu könenn. Sehr gerne sehen wir uns Ihre Ausgangssituation an und verbessern nach der aktuellen EEG-Novelle 2021 ihre Möglichkeiten. Lassen Sie sich von uns beraten. Einfach rechts das Formular ausfüllen und wir melden uns.

 

Die aktuellen Bestimmungen in der Übersicht:

 

Leistung (kWp) EEG-Umlage Generatorzähler FRE NA-Schutz
1-24,9 Nein Nein Nein Nein
25-29,9 Nein Nein Ja Nein
> 30 Ja Messwandler ja Ja

 

  1. Generatorzähler werden erst ab einer Modulleistung von 30kWp erforderlich. Über 30 kWp wird ein Wandler benötigt, also wird es Erzeugungszähler direkt gar nicht mehr geben. Kunden, die aktuell einen Generatorzähler haben, können beim Bayernwerk den Ausbau beantragen (falls z.B. Platz für die Flat gebraucht wird).
  2. Die Installation eines Funk-Rundsteuerempfängers (FRE-Pflicht) besteht ab 25 kWp. Ab dieser Leistung ist verpflichtend ein Rundsteuerempfänger zu installieren. Dieser wird meist erst nach Abschluss der Installation zum Kunden geliefert.
  3. Ein Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ist weiterhin erst ab 30kWp Pflicht.