Darum ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für den Kauf einer Photovoltaikanlage

Darum ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für den Kauf einer Photovoltaikanlage

Im Jahr 2023 eröffnete sich eine hervorragende Gelegenheit für die Investition in Photovoltaikanlagen. Dank steuerlicher Erleichterungen, erhöhter Einspeisevergütungen und vereinfachter bürokratischer Prozesse wird es sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Gewerbetreibende äußerst attraktiv, in Photovoltaikanlagen zu investieren. Erfahren Sie hier mehr über die zahlreichen Vorteile des Erwerbs einer PV-Anlage im Jahr 2023 und die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Welche gesetzlichen Änderungen bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit sich?

Zum 1. Januar 2023 trat die überarbeitete Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die steuerliche Entlastung von PV-Anlagen-Besitzern, was den Zugang zum Netzanschluss bei örtlichen Netzbetreibern erleichtert. Diese Änderung wirkt sich vor allem positiv auf Privathaushalte aus, deren Anlagen eine Leistung zwischen 3 und 30 Kilowatt peak (kWp) aufweisen, und verbessert somit die Rahmenbedingungen signifikant.

Welche Steuervorteile gibt es für den Kauf einer Solaranlage?

Bisher waren Betreiber von PV-Anlagen verpflichtet, etwaige Gewinne aus dem Verkauf von Strom an das Netz zu versteuern. Diese Regelung hat sich ab dem 1. Januar 2023 geändert. Ab diesem Datum sind die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen, die auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden ohne Wohnzweck installiert sind, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei.

Diese Steuerbefreiung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt peak (kWp). Für Anlagen, die auf oder an Gebäuden installiert sind, die vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, beträgt die Steuerbefreiung bis zu einer Leistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Dies bedeutet, dass der Kauf von Photovoltaikanlagen zu Nettopreisen wie folgt abläuft:

Vorher: Kauf von PV-Anlage und Speicher + 19% Mehrwertsteuer

Seit 2023: Kauf von PV-Anlage und Speicher + 19% Mehrwertsteuer

Durch diese Änderungen entfällt die Verpflichtung zur Gewinnermittlung für bestimmte Anlagen, was wiederum die Notwendigkeit zur Installation eines Erzeuger-Stromzählers für Eigentümer von Photovoltaikanlagen aufhebt.

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Es spielt keine Rolle, ob der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, zum Laden von Elektrofahrzeugen oder von Mietern genutzt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums und des BSW Solar.