Photovoltaik Förderung

Wir helfen, damit Sie von regionalen und überregionalen Förderungen profitieren können. Wir informieren Sie darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer Sie bei der Beantragung der Förderung unterstützt.

 

Eine Übersicht über aktuell verfügbare Fördermöglichkeiten:

Photovoltaik Förderung Bernau

Der Gemeinderat hat sich für den Erlass von Förderrichtlinien unter anderem von PV-Anlagen entschieden. Die Gemeinde stellt hier für das laufende Jahr Fördergelder in Gesamthöhe von 32.000€ zur Verfügung.

  • PV-Anlagen über 5kWp werden mit 1.000€ bezuschußt.

 

Photovoltaik Förderung Traunstein

Gefördert werden:

  • Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Speicher zur Stromerzeugung, wenn der Wechselrichter für eine spätere Erweiterung auf einen Batteriespeicher geeignet ist;
  • Photovoltaik-Mieterstromprojekte ab drei Wohneinheiten (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen);
  • Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen);
  • PV-Anlagen mit installierter Leistung von 3 kWp bis 10 kWp: 500 Euro pauschal von mehr als 10 kWp: 1.000 Euro pauschal;
  • Solarstromspeicher bis 10 kW: 1.500 Euro, darüber 2.000 Euro;
  • Solarstromspeicher bei nachweislicher Nutzung des Elektrofahrzeuges des Fahrzeughalters als Speicher („bidirektionales Laden“): 3.000 Euro;
  • Mieterstromprojekte 1.000 Euro pauschal plus 200 Euro je installierter kW-Anlagenleistung, max. 5.000 Euro je Antragsteller.

Weitere Informationen: Link zur Förderung Traunstein

 

München Förderung Klimaneutrale Gebäude

Ab 04.10.2022 neue Förderung der Stadt München:

Grundförderung (je PV-Anlage): 1500 €
Zusätzliche Förderung pro kWp: 300 €
Zusätzliche Förderung bei Glas-Glas-Modulen: 50 €

Daneben noch weitere Förderungen bei Gründach, Mieterstrom, NA-Schutz etc.

Weitere Infos auch unter: https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-klimaneutrale-gebaeude.html

Förderung von der KFW

Förderhöhe:
Bis zu 15.000 Euro als Tilgungszuschuss

Zins ab 1,31%

Wer:
Privatpersonen, die energieeffizient bauen oder sanieren und dabei eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher installieren

Voraussetzung:
Erfüllung der Energievorgaben KfW55, KfW40 oder KfW40plus – siehe Merkblatt

Zur Seite der KfW

Anlage Merkblatt.pdf

Infoblatt FAQ.pdf

10.000 Häuser Programm

Was wird gefördert?
Der neue Teil des „PV Speicher Programms“, muss nicht mit aktuellen Baumaßnahmen am Haus verknüpft sein.

Das Programm fördert die Installation eines neuen Batteriespeichers mit der Neu-oder Ergänzungsanlage einer PV- Anlage.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderbetrag richtet sich nach der Größe des Batteriespeichers (kWh) und der Leistung der PV-Anlage. Er beträgt mindestens 500€ und maximal 3.200€.

Zur Website 10000 Häuser

Merkblatt.pdf

Förderungen von Gemeinden

Immer mehr Gemeinden sehen die Notwendigkeit, der Energiewende vor der Haustür ein wenig unter die Arme zu greifen.

Daher etablieren immer mehr Gemeinden eigene Förderprogramme für Photovoltaik und oder Stromspeicher, teilweise auch für die Installation von E-Ladestationen.

Es lohnt sich, sich bei Ihrer Gemeinde zu informieren.

Auf Wunsch übernehmen gerne wir dies für Sie.

Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich durch staatliche Förderprogramme einen Zuschuss zu sauberer und bezahlbarer Energie.

Sie erhalten von uns:

  • Kostenlose Beratung unserer Experten
  • Simulation mit unterschiedlichen Komponenten
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Technische Datenblätter
  • Individuelles Komplettangebot